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Verhinderungspflege: Ersatzpflege entlastet pflegende Angehörige

VERHINDERUNGSPFLEGE

Auch pflegende Angehörige haben Pausen verdient. Manchmal werden sie auch selbst krank. Hierfür gibt es die Verhinderungspflege. Dieses Angebot der Pflegeversicherung entlastet bei häuslicher Pflege.

Leistungen

WANN ERSATZPFLEGE ÜBERNIMMT

Verhinderungspflege bei Urlaub der pflegenden Angehörigen

BEI URLAUB

Pflegende Angehörige geben viel. Und das meist zusätzlich zum Beruf und eigenem Alltag. Deswegen haben gerade Sie Pausen von dieser Doppelbelastung verdient. Hier übernimmt die Ersatzpflege. Während Ihrer freien Zeiten können Sie sicher sein, dass eine professionelle und liebevolle Versorgung gewährleistet ist. Das bedeutet für Sie: in Ruhe neue Kraft tanken.

Ersatzpflege, wenn pflegende Angehörige selbst krank sind

BEI KRANKHEIT

Grippe, Sportverletzung, Magen-Darm-Infekt: Fast alle erwischt es einmal und nichts geht mehr. Doch wer selbst krank ist, kann andere nicht mehr mit aller Kraft unterstützen. Sehr beruhigend, dass hier die Ersatzpflege für Sie da ist. So können sich die Pflegenden die nötige Zeit nehmen, um wieder fit zu werden.

Ersatzpflege während eines Krankenhausaufenthalts der Pflegeperson

IM KRANKENHAUS

Was passiert, wenn Sie als Pflegeperson ins Krankenhaus müssen? Jetzt geht es vor allem darum, dass Sie wieder gesund werden! Auch diese Phasen überbrückt die Ersatzpflege nahtlos und kümmert sich um Ihre Lieben. Denn die Erfahrung zeigt: Wer sich nicht noch um Pflegebedürftige sorgen muss, kommt schneller wieder auf die Beine.

Verhinderungspflege während einer Geschäftsreise der Pflegeperson

BEI GESCHÄFTSREISEN

In vielen Berufen gehören Geschäftsreisen einfach dazu. Doch selbst dann können Sie auf professionelle Pflege bauen. Verhinderungspflege übernimmt dann zu Hause und sorgt für einen freien Kopf auf wichtigen beruflichen Reisen. Ihre pflegebedürftigen Angehörigen bleiben gut versorgt zu Hause – und drücken Ihnen die Daumen für eine erfolgreiche Reise.

Gut zu wissen

Gesetzlicher Anspruch auf Verhinderungspflege

Der Gesetzgeber stellt die häusliche Pflege über die stationäre Unterbringung, daher besteht ab Pflegegrad 2 ein gesetzlicher Anspruch auf Verhinderungspflege je Kalenderjahr.

Ab Pflegegrad 2

Gesetzlicher Anspruch je Kalenderjahr – wir beraten Sie gerne dazu, wie Sie ihn für Ihre Situation nutzen können.

Beratung anfragen

Persönlich für Sie da

Das anko Pflege-Team freut sich auf Sie

Lassen Sie sich zur Ersatzpflege beraten. Denn dieses Modell schafft Pflegenden den nötigen Freiraum. Bei Krankheit, im Urlaub, auf Geschäftsreise oder sogar während eines Krankenhausaufenthalts.

Verhinderungspflege: Ersatzpflege entlastet pflegende Angehörige
Gut zu wissen

Häufige Fragen

Der Gesetzgeber stellt die häusliche Pflege über die stationäre Unterbringung. Daher besteht ab Pflegegrad 2 ein gesetzlicher Anspruch auf Verhinderungspflege je Kalenderjahr.

Bei Urlaub, eigener Krankheit, einem Krankenhausaufenthalt der Pflegeperson oder bei Geschäftsreisen.

Verhinderungspflege und Ersatzpflege bezeichnen dasselbe Angebot der Pflegeversicherung: Es entlastet Angehörige bei häuslicher Pflege.

Sprechen wir darüber, was Sie brauchen.

Wir informieren und beraten Sie jederzeit gerne zu all unseren Leistungen – telefonisch oder über das Kontaktformular.