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Grundpflege durch ausgebildete Pflegekräfte in Weinsberg

Beratung nach § 37.3 SGB XI

Informationen zur Beratung nach § 37.3 SGB XI und Schulung für pflegende Angehörige gem. § 45 SGB XI – bei Ihnen zu Hause, durch unsere erfahrenen Pflegefachkräfte.

Kosten übernimmt die Pflegekasse1:1-Schulung zu Hause

INFORMATIONEN ZUR BERATUNG NACH § 37.3 SGB XI UND SCHULUNG FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE GEM. §45 SGB XI

Die Pflege eines nahestehenden Menschen zu Hause ist für viele Angehörige eine selbstverständliche Entscheidung. Sie ermöglicht dem pflegebedürftigen Menschen, in seiner gewohnten Umgebung zu bleiben und dort die notwendige Unterstützung zu erhalten. Gleichzeitig ist sie mit einer großen Verantwortung verbunden – sowohl emotional als auch organisatorisch.

Oft stehen pflegende Angehörige vor Herausforderungen, auf die sie kaum vorbereitet sind: Der Alltag verlangt pflegerisches Grundwissen, Kenntnisse im Umgang mit Medikamenten, hygienische Standards und auch psychische Belastbarkeit. Hinzu kommen Fragen zur richtigen Lagerung, zur Kommunikation mit dem Pflegebedürftigen und zu finanziellen Hilfen.

Um Sie in dieser Aufgabe zu unterstützen, sieht der Gesetzgeber eine regelmäßige Beratungsleistung nach § 37.3 SGB XI vor. Diese kann durch unsere erfahrenen Pflegefachkräfte direkt bei Ihnen zu Hause durchgeführt werden. Dabei geht es nicht nur um die Kontrolle der Pflegesituation, sondern auch um konkrete Hilfestellung, individuelle Fragen und die gemeinsame Suche nach praktikablen Lösungen in Ihrem Pflegealltag.

Gesellschaft leisten: Pflegekraft im Gespräch mit einer Seniorin
Fristen

Wie oft ist der Beratungseinsatz fällig?

Wichtig: Die Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Fristen ist verpflichtend – abhängig vom Pflegegrad.

Wählen Sie Ihren Pflegegrad, um den vorgesehenen Rhythmus zu sehen.

Pflegegrad 2

Verpflichtend jeweils einmal im ersten und einmal im zweiten Halbjahr.

  • Pflegegrad 1: Anspruch auf einen freiwilligen Beratungseinsatz pro Halbjahr (nicht verpflichtend, aber empfohlen).
  • Pflegegrad 2 und 3: Verpflichtend jeweils einmal im ersten und einmal im zweiten Halbjahr.
  • Pflegegrad 4 und 5: Verpflichtend einmal pro Quartal.

Die Kosten für diese Beratungseinsätze übernimmt in der Regel die zuständige Pflegekasse. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine 1:1-Schulung direkt im häuslichen Umfeld in Anspruch zu nehmen. Diese Schulung vermittelt praktisches Wissen zu pflegerischen Maßnahmen, zu typischen Krankheitsbildern (z. B. Demenz oder Schlaganfall) sowie zur Selbstfürsorge für pflegende Angehörige.

Unser Ziel ist es, Sie fachlich zu stärken, zu entlasten und mit der Pflege nicht allein zu lassen. Denn auch Ihre Gesundheit, Ihr Wissen und Ihre Belastungsgrenzen sind Teil einer guten Versorgung.

Wenn Sie Fragen zu Ablauf, Inhalten oder Terminvereinbarungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Fragen zu Ablauf, Inhalten oder Terminen?

Wenn Sie Fragen zu Ablauf, Inhalten oder Terminvereinbarungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.